Ökokonto
Seit Mai 2008 ist die schleswig-holsteinische Ökokonto- und Ausgleichsflächenkataster-Verordnung in Kraft.
Ziel der Verordnung ist es, die Bereitstellung von behördlich anerkannten Ausgleichsflächen für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft zu regeln. Über diese Ökokonten ist es möglich, einen Eingriff zeitnah durch einen vorweggenommenen Ausgleich zu kompensieren.
GGV Freie Biologen hat in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein bereits in der ersten Umsetzungsphase des Ausgleichs über Ökokonten landesweit Flächenkonzepte zu zahlreichen, unterschiedlich strukturierten Ökokontoflächen erstellt.


